Fokus: PENSIONSKASSE - Die Qual der Wahl - Unternehmen sollten ihre Pensionskassenlösung alle 3 bis 5 Jahre überprüfen.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE: Wer seine Firma erfolgreich führt, denkt vermutlich ungern ans Abgeben. Und doch gibt es gute Gründe, sich früh mit dem Nachfolgeprozess zu befassen.

EINGESCHRÄNKTE REVISION - OPTING OUT: Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Die eingeschränkte Revision ermöglicht vielen KMU eine reduzierte Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Bei weniger als 10 Vollzeitstellen besteht die Option, ganz darauf zu verzichten. Dieser Entscheid sollte allerdings in einer Gesamtbetrachtung erfolgen.

Kurznews: UNFALLVERSICHERUNG - Seit dem 1. Januar 2017 sind die revidierten Bestimmungen in Kraft. Die Abredeversicherung kann neu für 6 Monate (bisher 180 Tage) abgeschlossen werden.
UNSIGNIERTE ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN - Zulässigkeit geregelt. 
VERGÜTUNGSZINS BUNDESSTEUER: Für das Jahr 2017 wird der Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge auf null gesetzt.