COVID-19 – EIN AKTUELLER ÜBERBLICK
Informationen, welche für das Homeoffice, für die Kurzarbeit und den Erwerbsersatz (auch für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, temporär Angestellte, Lernende sowie Mitarbeitende auf Abruf) relevant sind.

VATERSCHAFTSURLAUB – WAS MUSS MAN ALS ARBEITGEBER DAZU WISSEN?
Die Berechtigung für eine Vaterschaftsentschädigung gilt für Arbeitnehmer wie auch Selbständige. Der Bericht liefert alles Wissenswertes zu den Voraussetzungen und zur Handhabung.

ERBRECHT – WISSENSWERTES ZUR WILLENSVOLLSTRECKUNG
Wer sicher sein will, dass sein letzter Wille im gewünschten Sinn umgesetzt wird, bestimmt mit Vorteil zu Lebzeiten einen Willensvollstrecker. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich.

KURZNEWS
- REVISION DATENSCHUTZGESETZ
- BETREUUNGSURLAUB – seit dem 1. Januar 2021 besteht für Arbeitnehmer, die ein Familienmitglied mit gesundheitlicher Beeinträchtigung betreuen, ein zusätzlicher Urlaubsanspruch.
- HABEN SIE NOCH INHABERAKTIEN? Die Zeit wird knapp – die Frist endet am 30. April 2021.